Urteil im „Dominik Brunner Fall“ am S-Bahnhof Solln in München/Langjährige Haftstrafen ...
(Worms) Sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod von Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln in München hat das Landgericht München I am 06.09.2010 nun das Urteil verkündet.
Die Jugendkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten Markus S. (19) wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit Mord unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von 9 Jahren 10 Monaten und den Angeklagten Sebastian L. (18) wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf die entsprechende Mitteilung des Landgerichts München vom 06.09.2010.
Die Jugendkammer blieb damit bei beiden Angeklagten nur geringfügig unter den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen.Es wurden keine Erklärungen abgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wie bereits jetzt von der Verteidigung zu hören war, soll Revision eingelegt werden.
Im Schuldspruch wich die Jugendkammer beim Angeklagten Markus S. von der rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Vorfalls an der Donnersberger Brücke ab, da er selbst nicht aktiv ins Geschehen eingegriffen hatte. Hinsichtlich des Vorfalls am S-Bahnhof Solln sah die Kammer beim Angeklagten Markus S. wegen seines lebensgefährdenden Vorgehens ein Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz als gegeben an; sie nahm darüber hinaus das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, da bestimmender Faktor für das Handeln des Angeklagten Markus S. war, sich für die Einmischung durch Dominik Brunner zu rächen.
Dagegen ging die Jugendkammer beim Angeklagten Sebastian L. nicht von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz aus, da er sich vom Vorgehen des Angeklagten Markus S. in dessen letzter Phase distanzierte, indem er versuchte, diesen von dem am Boden liegenden Dominik Brunner wegzuziehen.
Bei der Strafzumessung wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten Sebastian L. im Wesentlichen dessen schwierige Lebenssituation (Tod des Vaters, Erkrankung der Mutter) und sein von Reue getragenes Geständnis. Zu seinen Lasten sprachen nach Ansicht der Jugendkammer die strafrechtlichen Vorahndungen, die Traumatisierung der jugendlichen Tatopfer, die Folgen der Tat für die Eltern von Dominik Brunner, die brutale Vorgehensweise gegen Dominik Brunner und das Tatmotiv der Rache für dessen Einmischung.
Zugunsten des Angeklagten Markus S. wirkten sich vor allem dessen alkoholische Enthemmung und der nur bedingte Tötungsvorsatz aus, während zu seinen Lasten neben den Gesichtspunkten, die bereits beim Angeklagten Sebastian L. zu berücksichtigen waren, die erst am 17.04.2009 erfolgte Verurteilung wegen räuberischer Erpressung und sein noch aggressiveres Vorgehen gegen Dominik Brunner ins Gewicht fielen. Schließlich ordnete die Jugendkammer bei beiden Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Möthrath riet, den Fortgang zu beachten und in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3
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