Falschgeld in der Rathauskasse - Fristlose Kündigung
Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt Fristlose Verdachtskündigung einer Kassenmitarbeiterin.
In einem Verfahren, über das bundesweit in der Presse berichtet wurde, ging es um die Wirksamkeit einer frislosen Kündigung.
Die inzwischen 50-jährige Mitarbeiterin stand seit über 20 jahren in einem Arbeitsverhältnis zu Stadt Dortmund bearbeitete im Straßenverkehrsamt Führerscheinangelegenheiten. Sie hatte dabei Gebühren zu kassieren. Im August wurde bei ihr eine Kassenprüfung vorgenommen und es wurde in der Kasse Falschgeld gefunden. Seitens der stadt Dortmund ging man davon aus, dass die Mitarbeiterin echtes Geld aus der Kasse gegen Falschgeld getauscht hatte.
Anders könne schlicht nicht erklärt werden, dass von dem Barkassenbestand in Höhe von 828,-€ der von der Klägerin geführten Kasse 650,-€ Falschgeld gewesen sei. Zudem sei dieses Falschgeld auch sehr leicht als solches zu erkennen gewesen. Die einheitliche einfache Herstellung der Scheine schließe zudem es aus, dass diese von unterschiedlichen Leuten eingezahlt worden seien.
« zurück