Landgericht Duisburg fällt Urteil im "Hells Angels"-Prozess
(Worms) Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat am 30.08.2010 als Schwurgericht nach achtzehn Verhandlungstagen ein Mitglied des Motorradclubs „Hells Angels" unter Freispruch im Übrigen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Darauf verweist der Düsseldorfer Fachanwalt für Familien- und Strafrecht Bernd R. Eichholz, Landesregionalleiter „NRW" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf die entsprechende Mitteilung des Landgerichts Duisburg vom selben Tage.
Der Verurteilte war wegen heimtückischen Mordes und zweifach versuchten Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte ihm zur Last gelegt, aus seinem Auto heraus mindestens einmal auf das Opfer, ein Mitglied des Motorradclubs „Bandidos" geschossen zu haben, das zu diesem Zeitpunkt mit keinem Angriff gerechnet haben soll. Weiterhin ging sie davon aus, dass der Angeklagte ohne weitere Folgen mindestens zwei Schüsse in die Richtung von zwei Frauen abgegeben und deren Tod billigend in Kauf genommen haben soll.
Die Kammer war davon überzeugt, so Eichholz, dass der Angeklagte sein Opfer erschossen hat, ohne durch Notwehr gerechtfertigt gewesen zu sein. Das Mordmerkmal der Heimtücke konnte die Kammer dabei ebenso wenig feststellen wie einen Vorsatz, außer dem Opfer weitere Menschen töten zu wollen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Eichholz riet, grundsätzlich - unabhängig von diesem Fall - in allen strafrechtlich relevanten Fällen so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
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