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"Junge(r) Bewerber(in)" gesucht ... Altersdiskriminierung mit Schadenersatzanspruch ?

Schadenersatzpflichtige Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters, wenn ein "junger" Berwerber gesucht wird.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts verstößt eine Stellenausscheibung grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird.


In dem jüngst entschiedenen Fall hatte ein etwa 50jähriger Volljurist sich auf eine Stelle - kurioserweise bei einer juristischen Fachzeitschrift - beworben, für die der vorbeschriebene "junge" und engagierte Bewerber gesucht wurde.
Er erhielt eine Absage, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Eingestellt wurde am Ende eine 33jährige Juristin, was der Kläger als Diskriminierung wegen des Alters auffaßte und gegen die Beklagte Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro geltend machte.
Der Kläger bekam im Ergebnis Als Schadenersatz ein Bruttomontasentgelt zugesprochen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09
 
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