Prozessauftakt vor dem Landgericht Duisburg im Fall der bankrotten Sudamin MHD GmbH
(Worms) Am 1. September 2010 beginnt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Duisburg der Prozess gegen vier ehemalige Verantwortliche der insolventen Sudamin MHD GmbH, einem Hüttenunternehmen in Duisburg mit vormals rund 300 Beschäftigten.
Die Staatsanwaltschaft (StA) Düsseldorf geht davon aus, so der Osnabrücker Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht Klaus Rüther, Vizepräsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf die entsprechende StA-Mitteilung vom 26.08.2010, dass sich im Zuge des wirtschaftlichen Niedergangs des Unternehmens ein früherer Geschäftsführer und der ehemalige Leiter der Buchhaltung wegen eines Betrugs im besonders schweren Fall und der Leiter der Buchhaltung außerdem wegen Beihilfe zum Betrug im besonders schweren Fall strafbar gemacht haben. Zwei weitere Geschäftsführer hat sie wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht und Betrug im besonders schweren Fall angeklagt.
Im Jahr 2004 soll die finanzielle Lage des Unternehmens so angespannt gewesen sein, dass die Geschäftsführung verzweifelt versuchte, einen Kredit zu erlangen. Dabei soll der Leiter der Buchhaltung sachlich unzutreffende Monatsabschlüsse erstellt haben, mit deren Hilfe tatsächlich nicht vorhandene positive Betriebsergebnisse vorgetäuscht wurden, was zu einer Kreditgewährung von 10 Millionen Euro geführt haben soll.
Ab dem 31.10.2004 soll die Gesellschaft zahlungsunfähig gewesen sein. Trotz Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit sollen die damals berufenen Geschäftsführer den notwendigen Insolvenzantrag erst am 04.05.2005 gestellt haben und die Mitarbeiter in der Zwischenzeit zur Bestellung von Waren und Dienstleistungen im Gesamtwert von rund 8 Millionen Euro veranlasst haben, obwohl die Gesellschaft diese nicht mehr bezahlen konnte. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geht davon aus, dass dabei ein Schaden von rund 6 Millionen Euro eingetreten ist. Der Leiter der Buchhaltung soll die Mitarbeiter angewiesen haben, die Zahlungsausfälle gegenüber den jeweiligen Gläubigern der Gesellschaft als vorübergehende Engpässe auszugeben.
Das Verfahren gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft, dem die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter anderem zur Last legt, dass er trotz Kenntnis von der finanziellen Lage der Gesellschaft und den Bestellungen das Unternehmen fortlaufen ließ, hat die Kammer abgetrennt. Es sind zunächst zwölf Fortsetzungstermine bis zum 8. Oktober 2010 bestimmt.
Rüther riet, den Ausgang zu beachten und in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
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Klaus Rüther
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Steuerrecht
Vizepräsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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