Unterhalt: OLG Frankfurt a.M. ändert Selbstbehalt
Kurz-Hinweis: Die Senate des OLG Frankfurt am Main haben beschlossen, zum 01.01.2011 die Sätze zum Selbstbehalt zu erhöhen.
" Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen:
* Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
* Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
* Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und
Nichterwerbstätigen."
Beurteilung:
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Wirkung zum 01.01.2011 eine leichte Erhöhung des Selbstbehaltssätze beschlossen. Die konkreten Unterhaltsberechnungen im Geltungsbereich des OLG Frankfurt/Main sind daher insofern zu korrigieren, als dass den Unterhaltspflichtigen in der Regel geringfügig etwas mehr Geld "in der Tasche" verbleibt.
Aber:
Diese Neufestlegung hat unmittelbar zunächst nur Auswirkung auf den OLG-Bezirk Frankfurt. Ob andere Oberlandesgerichte dem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten.
RA Mathias Henke
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