McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 
Mathias Henke
Anwaltskanzlei M. Henke & Partner
Harkortstr. 66
44225 Dortmund


» zum Anwaltsprofil

Unterhalt: OLG Frankfurt a.M. ändert Selbstbehalt

Kurz-Hinweis: Die Senate des OLG Frankfurt am Main haben beschlossen, zum 01.01.2011 die Sätze zum Selbstbehalt zu erhöhen.

" Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen:


* Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
* Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
* Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und
Nichterwerbstätigen."

Beurteilung:
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Wirkung zum 01.01.2011 eine leichte Erhöhung des Selbstbehaltssätze beschlossen. Die konkreten Unterhaltsberechnungen im Geltungsbereich des OLG Frankfurt/Main sind daher insofern zu korrigieren, als dass den Unterhaltspflichtigen in der Regel geringfügig etwas mehr Geld "in der Tasche" verbleibt.

Aber:
Diese Neufestlegung hat unmittelbar zunächst nur Auswirkung auf den OLG-Bezirk Frankfurt. Ob andere Oberlandesgerichte dem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten.

RA Mathias Henke
 
«  zurück