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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen mutmaßlichen Führungsfunktionär der ...

(Worms) Die Bundesanwaltschaft hat am 10. August 2010 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 36 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Alaattin A. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz erhoben.

Darauf verweist der Osnabrücker Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht Klaus Rüther, Vizepräsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf eine Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom 24.08.2010.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte hat sich in der Zeit vom 7. Oktober 2002 bis zum 9. April 2009 als hochrangiger Führungsfunktionär der „Rückfront" der DHKP-C in Europa an der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei beteiligt.

Die DHKP-C hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes" zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als „Rückfront" unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.

Der Angeschuldigte war ab dem 7. Oktober 2002 als Funktionär der DHKP-C in Köln mit der Beschaffung von Finanzmitteln für die Organisation - insbesondere durch Spendensammlungen - befasst. Im Jahre 2006 betätigte er sich als persönlicher Mitarbeiter, Nachrichtenmittler und Kurier für die gesondert verfolgte Nurhan E., der damaligen Deutschlandverantwortlichen der DHKP-C. Nach der Verhaftung von Nurhan E. am 5. November 2008 übernahm der Angeschuldigte deren Aufgabe und koordinierte die Aktivitäten der DHKP-C in Deutschland. Insbesondere organisierte er die Sammlung und Einzahlung von Geldern für in Deutschland inhaftierte DHKP-C-Mitglieder, war in die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C zur Gewinnung neuer Mitglieder und Unterstützer eingebunden und sorgte als Kurier der Organisation für den Transport von Geld, Datenträgern und Nachrichten in das europäische Ausland. Bei drei Gelegenheiten von Januar bis Anfang Februar 2009 leistete er seinem Nachfolger, dem gesondert verfolgten Sadi Naci Ö. Hilfe bei der illegalen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, um diesem die Aufnahme seiner späteren Tätigkeit als Deutschlandverantwortlicher zu ermöglichen. Bis Ende März 2009 arbeitete er Sadi Naci Ö. in dessen neue Aufgaben als Verantwortlicher der Organisation in Deutschland ein.

Der Angeschuldigte wurde am 24. Februar 2010 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 25. Februar 2010 in Untersuchungshaft.

Rüther riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies. 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: 

Klaus Rüther
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Vizepräsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Seminarstr. 13/14
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 350 260
Fax: 0541 / 350 2626
eMail: ruether@anwaeltehaus.net
www.anwaeltehaus.net
 
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