Fristlose Kündigung wegen unzureichender Hilfeleistung
Eine fristlose Kündigung wegen unzureichender Hilfeleistung kann unwirksam sein.
Wenn ein Internatsbetreuer einer Internatsschülerin in einem Notfall keine hinreichende Hilfe leistet, dann rechtfertigt dies nicht unbedingt Fall eine fristlose Kündigung.
Nach einer aktuellen Entschiedung des LAG Kiel ist diese z.B. ggf. ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Betreuer um einen langjährig beschäftigten Arbeitnehmer handelt, an dessen Arbeit es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist und der den Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat.
LAG Schleswig-Holstein 16.6.2010, 3 Sa 144/10
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Pöppel – Rechtsanwälte
Kanzlei für Arbeitsrecht
Axel Pöppel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Elsastraße 39
22083 Hamburg
T. 040 35704950
F. 040 35704955
kanzlei@ra-poeppel.de
www.ra-poeppel.de
www.wir-sind-arbeitsrecht.de
« zurück