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Fristlose Kündigung wegen unzureichender Hilfeleistung

Eine fristlose Kündigung wegen unzureichender Hilfeleistung kann unwirksam sein.
Wenn ein Internatsbetreuer einer Internatsschülerin in einem Notfall keine hinreichende Hilfe leistet, dann rechtfertigt dies nicht unbedingt Fall eine fristlose Kündigung.


Nach einer aktuellen Entschiedung des LAG Kiel ist diese z.B. ggf. ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Betreuer um einen langjährig beschäftigten Arbeitnehmer handelt, an dessen Arbeit es bislang zu keinen Beanstandungen gekommen ist und der den Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat.

LAG Schleswig-Holstein 16.6.2010, 3 Sa 144/10

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