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Handyverbot am Arbeitsplatz

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Verbot eines Arbeitgebers, der die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten ließ.



Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Nutzung privater Mobiltelefone und ähnlicher Geräte während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung verbieten.

Ausgangspunkt für den nun entschiedenen Fall war der Streit zwischen einem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots der Nutzung von privaten Mobiltelefonen während der Arbeitszeit.
Nach der Ansicht des LAG Rheniland-Pfalz stellt ein solches Verbot kein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dar. Ein Mitbestimmungsrecht ist daher nicht gegeben. Auch aus anderen Gründen ist nicht zu erkennen, warum der Arbeitgeber am Ausspruch eines derartigen Verbots gehindert sien sollte.
Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2009, 6 TaBV 33/09

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