Geschäftsführer einer GmbH (Städtische Klinik Köln) erhält Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung
Das OLG Köln hat dem ehemaligen medizinischen Geschäftsführer mit Urteil vom 29.07.2010 - 18 U 196/09 - Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen.
Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war die Nichtverlängerung des 5-Jahres-Vertrages des Arztes.
Nach Information des OLG Köln wurde damit erstmals einem Organ einer Gesellschaft ien solcher Ersatzanspruch nach AGG zuerkannt.
Das OLG Köln hielt es für erwiesen, dass der Fünf-Jahres-Vertrag des Arztes aus Altersgründen nicht verlängert worden war.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das OLG Köln die Revision zum BGH zugelassen.
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