Finanzielle Urlaubsabgeltung auch für Beamte
Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf haben auch Beamte, die ihren Urlaub aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnten, einen Anspruch auf Abgeltung und Ausbezahlung.
Dieser Anspruch leitet sich demnach direkt aus einer Richtlinie der EU in Verbindung mit dem Bundesurlaubsgesetz ab.
Nach Ansicht des VG Düsseldorf ergibt sich aus Art. 7 II der Richtlinie 2003/88/EG nicht nur für Angestellte, sondern auch für Beamte ein unmittelbarer Anspruch auf Abgeltung von Urlaub, wenn der Beamte während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und seinen bezahlten Jahresurlaub nicht nehmen konnte.
VG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2010
« zurück