Einschränkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen eingeschränkt.
In einer aktuellen Entscheidung (9 ABR 83/09) hat das BAG zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ebi der Besetzung von Führungspositionen entschieden, daß eine Beteiligung nur erforderlich ist, wenn die Führungskraft in ihrem Aufgabengebiet mit der Schwerbehinderung im Zusammeng stehende Entscheidungen regelmäßig bearbeitet. Allein die Tatsache, daß in dem Mitarbeiterkreis der Führungsposition Schwerbehinderte Beschäftigt werden, reicht nicht aus.
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