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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Unterlassung von Doping-Vorwürfen

Die Aussage, dass Geld als Gegenleistung für Dopingmittel geflossen ist, muss nicht unterlassen werden, weil eine konkrete Abgrenzung zwischen unerlaubten Substanzen und unerlaubten Methoden hier nicht notwendig ist, denn Doping bleibt Doping!

Jan Ullrich ist nicht nur als Radprofi aufgrund seiner Doping-Affäre gescheitert, sondern auch vor Gericht. Er wollte Prof. Dr. Werner Franke den Mund verbieten. Der Biologe Franke behauptet im Rahmen der Doping-Affäre habe Ullrich einem spanischen Mediziner 35.000,-€ bezahlt damit dieser Dopingmittel anschaffte. Die Äußerung war innerhalb eines Interviews im Fernsehen gefallen. Jan Ullrich begehrte nun gerichtlich die Unterlassung der Äußerung und machte die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend. Zum einen begründete Ullrich seinen Anspruch damit, dass die Behauptung unwahr sei und außerdem mit dem Begriff "Dopingmittel" die Verwendung unerlaubter Substanzen gemeint ist, das Eigenblutdoping aber allenfalls eine unerlaubte Methode darstellt. Eine solche detaillierte Abgrenzung welches Doping mit welchem Begriff gemeint ist, hielt das Gericht für unnötig und reduzierte den Aussagegehalt der angegriffenen Äußerung darauf, dass eben 35.000,-€ für Doping bezahlt wurde.(LG Hamburg, Urteil vom 13.08.2010 - Az.: 324 O 373/07)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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