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Verbot der Handy- und Internetnutzung in der Arbeitszeit

Die Frage des Verbots privater Internetnutzung am Arbeitsplatz ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geworden. Ähnliche Probleme ergeben sich zunehmend auch bei der privaten Handynutzung währned der Arbeitszeit.

Bekannt sind zahlreiche Fälle, bei denen es um die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz oder den Versand übermäßig vieler privater E-Mails während der Arbeitszeit geht.

Jüngst hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - ohne vorherige Abmahnung - für rechtens erachtet, weil der Arbeitnehmer aufgrund der Unmenge privater E-Mails kaum noch Zeit für seine eigentliche Arbeit hatte.

Daher ist auch die private Nutzung eines Handys während der Arbeitszeit keineswegs unproblematisch.

Kernpunkt der Entscheidungen ist an sich immer die durch die private Nutzung verbrauchte bezahlte Arbeitszeit, die einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellt. So hat das Bundesarbeitsgericht zur privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ausgeführt, dass die eigentliche Arbeit durch die private Internetnutzung nicht erheblich beeinträchtigt werden darf.

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Pöppel – Rechtsanwälte
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Axel Pöppel
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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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