Auslegung einer Schwarzgeldabrede
Eine "Schwarzgeldabrede" hat nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht nicht die Folge, daß eine "Netto-Lohnverienbarung" über "das gezahlte Schwarzgeld" entsteht.
Mit einer Schwarzgeldabrede bezwecken die Arbeitsvertragsparteien regelmäßig, gemeinschaftlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen, nicht aber deren Übernahme durch den Arbeitgeber.
Es kommt daher am Ende regelmäßig dazu, daß das "Netto-Schwarzgeld" als Bruttovergütung angenommen wird.
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