Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach erhebt Anklage gegen eine 40-jährige Deutsche wegen ...
(Worms) Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat soeben Anklage wegen Totschlags zum Schwurgericht des Landgerichts Bad Kreuznach gegen eine 40 Jahre alte deutsche Staatsangehörige aus Bad Kreuznach erhoben, die im Februar 1998 ihr gerade geborenes Kind im Schlosspark Bad Kreuznach in einer Plastiktüte in den Ellerbach geworfen hatte.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vom 09. August 2010,
hat die Arbeiterin in der Nacht zum 22. oder 23. Februar 1998 ohne fremde Hilfe in der Toilette ihres Elternhauses in Bad Kreuznach ein lebensfähiges Mädchen geboren. Der Säugling hatte an beiden Füßen sechs Zehen und an der rechten Hand 6 Finger.
Die Kindesmutter steht in dringendem Verdacht, das Neugeborene aus Angst vor den Reaktionen ihres getrennt lebenden Ehemannes und ihrer Eltern getötet zu haben, nachdem sie es zunächst über mehrere Stunden versorgt hatte. Der Frau wird vorgeworfen, mit dem in ein Kapuzenbadetuch gewickelten und in einer Plastiktüte versteckten Säugling in den Morgenstunden in den Schlosspark gegangen zu sein, um das Bündel in Tötungsabsicht in den Ellerbach zu werfen. Das Kind sollte ertrinken und die Leiche von der Strömung weggetrieben werden. Das Bündel mit dem Neugeborenen schlug jedoch auf den Steinen im Uferbereich auf. Hierbei zog sich das Baby eine doppelte Schädelfraktur zu, die letztlich zum Tode führte. Die Leiche wurde am Morgen des 23.02.1998 bei Arbeiten im Schlosspark gefunden.
Aufgrund eines anonymen Hinweises geriet die Angeschuldigte im Februar 1998 erstmals in den Focus der Ermittler, denn in ihrer Familie kam die Anomalie der 6 Zehen bzw. 6 Finger vor. Damals bestritt sie, die Mutter des toten Säuglings zu sein und belegte dies mit einem ärztlichen Attest. Erst im November 2009 gab sich der ehemalige Ehemann der Angeschuldigten als anonymer Anzeiger zu erkennen und belastete die Angeschuldigte erneut. Um selbst endlich Gewissheit zu erlangen, erklärte er sein Einverständnis zu einem Vaterschaftstest, der positiv ausfiel.
Konfrontiert mit dem Ergebnis der DNA-Analyse legte die Angeschuldigte nach 12 Jahren ein umfassendes Geständnis ab. Der namenlose, tote Säugling ist nun endlich identifiziert. Die nicht vorbestrafte Angeschuldigte wird seit Jahren psychologisch behandelt.
Ein Gutachter hat ihr aufgrund ihrer Krankheit verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Totschlag wird nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Im Falle einer Verurteilung wegen eines minder schweren Falls des Totschlags droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im Winter 2010/2011 stattfinden.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 - 938 000
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