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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
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"Neger" ist verletzend

Wird ein schwarzafrikanisches Paar als Neger bezeichnet, verletzt diese Aussage das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und löst Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche aus.

"Die Wohnung wird nicht an einen Neger...äh SChwarzafrikaner oder Türken vermietet. Mit dieser Aussage äußerten sich Mitarbeiter einer Wohnungsverwaltung gegenüber einem Mietinteressenten schwarzafrikanischer Herunft. Diese Aussage ist diskriminierend und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der potentiellen Mieter. Die Zurückweisung, die aufgrund der Herkunft und der Hautfarbe geäußert worden sei, sei diskriminierend sowie ehrverletzend und ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares, so das Gericht. Dazu wurde den Mietinteressenten keine Möglichkeit gegeben, die Wohnung auch nur anzuschauen. Das in Verbindung mit der Aussage "Neger" ist eine Ausgrenzung und Stigmatisierung. (OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - Az.: 24 U 51/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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