Die elektronische Fußfessel – oder „electronic monitoring“ – im Strafvollzug
Die elektronische Fußfessel oder „electronic monitoring“ kann dazu beitragen, die Kosten für den Strafvollzug zu senken und gleichzeitig die Resozialisierungschancen zu erhöhen, da die überwachten Personen nicht nur hinsichtlich ihres Aufenthaltsortes, sondern auch in Bezug auf die Einhaltung des Tagesablaufs überwacht werden können. Damit stellen diese Systeme eine sinnvolle Alternative im Bereich der Kurzzeitstrafen dar.
Bei der elektronischen Fußfessel handelt es sich um einen Sender, der mit einem Band fest am Fuß des Straftäters, der überwacht werden soll, befestigt wird. Dieser überträgt die Standortdaten des Straftäters per Telefonnetz oder Mobilfunknetz an den Server, der für die Überwachung zuständigen Behörde. International wird diese Methode der Überwachung daher als „electronic monitoring“ bezeichnet.
Aufgrund eines zuvor mit dem Straftäter festgelegten Wochenplanes über seinen Tagesablauf kann so kontrolliert werden, ob er sich zu den festgelegten Zeiten auch zu Hause aufhält, oder ob er regelmäßig und pünktlich seiner Beschäftigung nachgeht. Eine Kontrolle, welcher Beschäftigung der Straftäter z.B. in seiner Wohnung nach geht, ist dabei ebenso wenig möglich, wie die Kontrolle, ob er sich dort allein oder mit anderen Personen aufhält.
In der Bundesrepublik wird dieses Vollzugmodell bislang in Hessen, im Rahmen eines Pilotprojekts seit dem Jahr 2000 eingesetzt. Einsatzziel soll hier die Vermeidung von Untersuchungshaft sein. Eingesetzt wird die Fessel aber auch im Rahmen von Gnadenentscheidungen und zur Vermeidung des Bewährungswiderrufs.
In Europa ist die Fußfessel in Schweden, den Niederlanden und England umfassend im Einsatz, vergleichbar mit den USA, während in Frankreich und der Schweiz die elektronische Fußfessel eher im Bereich der kurzen Freiheitsstrafen eingesetzt wird, Hiervon unterschiedet sich das Pilotprojekt in Hessen, da dies nicht als Ersatz für Strafvollzug zum Einsatz kommt.
Am weitesten ist die USA mit dem Einsatz von „electronic monitoring“-Methoden. Hier wird die Fußfessel nicht nur zur grundsätzlichen Überwachung eingesetzt, sondern findet auch Anwendung, um Weisungen durchzusetzen, bei denen der Straftäter z.B. bestimmte Orte nicht aufsuchen darf, weil dort etwa das Opfer der Straftat wohnt. Die GPS-gestützten Geräte können somit sowohl den Bewegungsradius des Straftäters einschränken, in dem Alarm ausgelöst wird, als auch die Annäherung an den vordefinierten „Zielort“.
Darüber hinaus wird in den USA seit 3 Jahren mit Systemen experimentiert, die über einen Sensor permanent die Aufnahme von Alkohol kontrollieren, da dort ein vollständiges Alkoholverbot im Rahmen von Weisungen ausgesprochen werden kann.
Neben der Kosteneinsparung im Verhältnis der Fußfessel zu einem Tag Gefängnisaufenthalt, die nach einem Modellversuch in der Schweiz bei etwa 50 % liegen soll und von den Behörden in den USA mit ca. 80 % angegeben wird, wird dort auch von einer wesentlich höheren Rehabilitationsquote gesprochen, die bei mehr als 70 % liegen soll.
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