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Bonuszusage durch konkludentes Verhalten

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrfach einen jährlichen Bonus zahlt, so kann darin insbesondere im Zusammenhang mit mündlichen Äußerungen und schlüssigem Verhalten des Arbeitgebers die Zusage liegen, dem Arbeitnehmer auch in der Zukunft einen Bonus zu zahlen.
BAG - 10 AZR 163/09


Eine entsprechende Bonuszusage scheitert nach Ansicht des BAG nicht allein daran, daß die Höhe der Zahlungen wechselt.

In diesen Fällen kann eine Zusage "dem Grunde nach" vorliegen, weil die Höhe der Bonuszahlung üblicherweise von unterschiedlichen Kriterien wie z.B. dem Unternehmenssergebnis oder den persönlichen Leistungen des Arbeitnehmers abhängt und deshalb schwanken kann.
 
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