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Martin Weispfenning
Weisgerber Weispfenning Roth Ehbauer Rechtsanwälte Partnerschaft
Campestr. 10
90419 Nürnberg


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Kinder sollen besser geschützt werden/Familiengericht kann demnächst früher eingreifen

(Nürnberg) Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat der Bundestag bereits Ende April d. J. das „Gesetz zur Erleichterung familienrechtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen.

Ziel dieses Gesetzes sei es, so der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning, Geschäftsführer der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) in Nürnberg, den Familiengerichten in Zukunft frühzeitiger als bisher die Möglichkeit zu geben, zum Schutze vernachlässigter oder misshandelter Kinder einzugreifen. Neu an dem in Zukunft maßgeblichen Verfahren ist insbesondere, dass ein sogenanntes „Erziehungsversagen“ der Eltern als Voraussetzung für die Anrufung des Familiengerichts nicht mehr erforderlich ist. Nunmehr, so Weispfenning, kann das Gericht bereits dann tätig werden, wenn „das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern die Gefahr nicht abwenden können oder wollen“. Dazu reicht es nach dem neuen Gesetz bereits aus, dass ein Kind „erhebliche Verhaltensprobleme“ aufweist, deren Ursachen nicht eindeutig feststellbar sind. In diesen Fällen hat das Familiengericht nunmehr die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Hierbei, so Weispfenning, wurde den Gerichten vom Gesetzgeber ein weitreichender Gestaltungsspielraum unterhalb der letzten Konsequenz, dem „Entzug des Sorgerechts für die Kinder“, eingeräumt. So können Eltern z. B. nunmehr durch das Gericht verpflichtet werden, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen, z. B. eine „Erziehungsberatung“ oder auch ein „Anti-Gewalttraining“. Selbst die Verpflichtung der Eltern, demnächst einen Kindergartenplatz für das Kind in Anspruch zu nehmen, kann nunmehr von den Gerichten angeordnet werden. Am besten sei es allerdings insbesondere auch im Interesse des Kindes, so Weispfenning, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Wenn Eltern oder auch alleinerziehende Väter oder Mütter das Gefühl hätten, mit dem Kind oder der Erziehung „nicht mehr klar zu kommen“, sei es auch in eigenem Interesse dringend angeraten, bereits im Vorfeld von gerichtlichen Maßnahmen Hilfe zu suchen und auch in Anspruch zu nehmen.

Auf „Familienrecht“ spezialisierte Anwältinnen und Anwälte könnten in der Regel Einrichtungen empfehlen, die je nach Problem für eine Hilfestellung in Fragen kommen.

Bundesweit mehr als 700 auf Erb- und Familienrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte finden Sie unter www.dansef.de

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht
Martin Weispfenning
DANSEF- Geschäftsführer
c/o Dr. Scholz & Weispfenning
Königstorgraben 3
90402 Nürnberg
Telefon: 0911/2443770
Telefax: 0911/2443799
E-Mail: info@dansef.de

 
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