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Oberlandesgericht Stuttgart lässt Mord-Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena ...

(Worms) Mit Beschluss vom 28. Juli 2010 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anklage des Generalbundesanwalts vom 8. April 2010 gegen die 57-jährige deutsche Staatsangehörige Verena Becker wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes (§§ 211, 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch) an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem Kraftfahrer Wolfgang Göbel und dem Ersten Justizhauptwachtmeister Georg Wurster unverändert zugelassen.

Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 28. Juli 2010 - AZ.: 6- 2 StE 2/10.

Der Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Mit dem Beginn ist voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Sitzung wird im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stuttgart-Stammheim (Mehrzweckgebäude) Asperger Str. 49 stattfinden.

Die Verhandlung wird der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, Hermann Wieland, leiten. Der Senat wird mit 5 Richtern (einschließlich dem Vorsitzenden) besetzt sein.

Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.:  06241 - 938 000
Fax: 06241 - 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de 
www.ra-moethrath.de
 
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