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Bagatellkündigung - Was bedeutet der Fall Emmely wirklich ?

Der Fall Emmely hat viel Aufmerksamkeit erregt und das Ergebnis bedeutet für Teile der Arbeitgeberkreiose fast schon den Untergang des Abendlandes.

So schlimm ist es aber nicht. Denn es gilt weiterhin bei Diebstahl oder Betrug zu Lasten des Arbeitgebers ein sehr strenger Maßstab.
Der Fall Emmely hatte ja - und wohl nur darum kam es u dieser Entscheidung, einige Besonderheiten. Sie war Jahrzehntelang beschäftigt und man suchte wohl - zumindest ließ sich dieser Gedanke nie ernsthaft wegwischen - schon länger einen Grund eine Betriebsratsbefürworterin loszuwerden.
Es war ein Großunternehmen, in dem der Begriff Vertrauen anders zu sehen ist, als im Kleinbetrieb. Wessen Vertrauen wird da zerstört ? Im Großunternehmen ist es ja eher ein "meßbares" Vertrauen als beim Kleinunternehmer, der bei jedem Mitabreiter die Schulnoten der Kinder kennt und nicht nur deren Namen.
Und man muß auch sagen, daß Recht nicht zum Selbstzweck werden kann und - eben da hakt das Bundesarbeitsgericht bei seiner wegweisenden Entscheidung auch ein - die Kündigung im Verhältnis zum Vorfall stehen muß.
Der Begriff vom noch nicht aufgebrauchten Vertrauen war da und wird uns Fachanwälte für Arbeitsrecht in Zukunft oft beschäftigen.
Aber eines macht diese Entscheidung auch: Sie schafft Rechtsunsicherheit. Und sie schafft dasw viel zu schlichte Schema ab, daß jede kleinste Verfehlung, wie führer noch ein unzulässig frankierter Brief, gleich das Ende eines ggf. Jahrzente andauernden Arbeitsverhälntnisses bedeutete.
Daß Arbeitnehmer jetzt mehr "klauen" ist nicht anzunehmen. Denn der Maßstab bleibt streng. Ein gestohlener Gegenstand mit 50 Euro wert wird ohne zweifel auch weiterhin zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigen.
Aber die Arbeitgeber werden jetzt besser überlegen, ob sie eine fristlose Kündigung
Denn es muß und wird sich jetzt zeigen, wie die Instanzgerichte mit solchen Fällen künftig umgehen.
Die Chancen der Arbeittnhmer sind in Bagatellfällen in jedem Falle gestiegen.
 
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