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Reform des Zwangsvollstreckungsrechts

Das Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (jetzt Vermögensauskunft)und das Schuldnerverzeichnis, soll grundlegend reformiert werden.

Die Reform geht auf eine Bundesratsinitiative zurück, die im Juni in den Bundestag eingebracht worden ist. Die wichtigsten Änderungen der einschneidenden Reform habe ich Ihnen nachfolgend zusammengestellt:

- Den Gläubigern wird zur Straffung des Vollstreckungsverfahrens die Autonomie genommen und in vieler Hinsicht auf den Gerichtsvollzieher übertragen
- Der Vollstreckungsauftrag soll formalisiert werden
- Die Gerichtsvollzieher erhalten weitgehende Rechte, insbesondere Auskunftsrechte z.B. gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Ermittlung eines Kontos oder Depots des Schuldners
- Der elektronische Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden soll eingeführt werden
- Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Schuldnerverzeichnisse soll in elektronischer Form bei einem landesweit zentralen Vollstreckungsgericht erfolgen

Wer weitere Informationen wünscht, kann sich gerne per Email unter kanzlei@kanzlei-iraschko-luscher.de an mich wenden.

 
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