Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage gegen einen Rentner wegen Mordes wegen tödlicher ...
(Worms) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 23. Juli 2010 gegen einen 44 Jahre alten Rentner wegen der tödlichen Schussabgabe auf den Beamten des Spezialeinsatzkommandos Rheinland-Pfalz (SEK) am 17.03.2010 in Anhausen Anklage zur Schwurgerichtskammer bei dem Landgericht Koblenz wegen Mordes erhoben.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 23. Juli 2010 - (2090 Js 16853/10 StA Koblenz.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen durch einen gezielten Schuss absichtlich getötet zu haben. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen war die Schussabgabe maßgeblich dadurch motiviert, dass er einen früheren Einbruch bei ihm als Mitglied der „Hells Angels" als persönliche Kränkung empfand, die Konsequenzen haben musste. Da er am Tattag einen bevorstehenden Einbruch vermutete, wollte er den Eindringling - den er nicht als Polizisten erkannte - für diesen Versuch abstrafen. Dieses Motiv ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft als niedriger Beweggrund anzusehen.
Er gab aus einer Entfernung von etwa 2,50 Meter ohne jegliche vorherige Warnung mit einer großkalibrigen Waffe zwei gezielte Schüsse auf die Person ab, die er durch die Glaseinsätze der Haustür sehen konnte. Beide Schüsse durchschlugen erwartungsgemäß die Tür; einer traf den Oberkörper des Polizeibeamten und verletzte mehrere Organe. Trotz sofort eingeleiteter notärztlicher Maßnahmen verblutete der 42-Jährige.
Darüber hinaus ergaben die durch die Kriminaldirektion Koblenz geführten Ermittlungen, dass der des Mordes angeklagte 44-Jährige an drei räuberischen Erpressungen beteiligt war. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte gemeinsam mit fünf weiteren Männern im Alter von 38 bis 48 Jahren, die aus dem Kreis Neuwied bzw. Bonn und Umgebung stammen und den „Hells Angels" zuzurechnen sind, Ende des Jahres 2008 ein im Westerwald wohnhaftes ehemaliges Mitglied der „Hells Angels" unter Androhung tätlicher Übergriffe auf ihn und seine Familienangehörigen zur Zahlung von 7.000,00 EUR veranlasst hat. Dabei soll ein 43-jährige Beschuldigte der Forderung dadurch Nachdruck verliehen haben, dass er dem Opfer einen Faustschlag versetzte.
Gegen den 44-jährigen Beschuldigten besteht darüber hinaus der Verdacht, gemeinsam mit zwei weiteren 33-jährigen und 36-jährigen Mitgliedern der „Hells Angels" sowie drei Frauen im Alter von 25, 26 und 58 Jahren aus dem Westerwald bzw. dem angrenzenden Nordrhein-Westfalen an einer versuchten räuberischen Erpressung zum Nachteil der Betreiber eines Fitness-Studios in Neuwied beteiligt gewesen zu sein. Die 26-Jährige hatte nach dem Ergebnis der Ermittlungen einen Vertrag über die Inanspruchnahme des Studios abgeschlossen. Sie wollte sich jedoch aus diesem Vertrag lösen, die noch offenstehenden Forderungen nicht bezahlen und die bereits teilweise gezahlten Beiträge zurückverlangen. Die 25-jährige Beschuldigte ist diesbezüglich verdächtig, die Anschriften der Betreiber des Fitness-Studios in Erfahrung gebracht zu haben. Aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses begaben sich die drei beteiligten Männer im Januar 2010 in die Räume des Fitness-Centers. Dort versuchten sie, die Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge und den Verzicht auf die noch offenstehenden Geldbeträge dadurch zu erreichen, dass sie konkludent zu erkennen gaben, Gewalt anwenden zu wollen, falls ihrem Ansinnen nicht entsprochen wird. Die Betreiberin blieb jedoch standhaft und lehnte ein Eingehen auf die Forderung ab.
Zudem besteht gegen den 44-jährigen Beschuldigten und den 33-jährigen Beschuldigten aus Nordrhein-Westfalen der Verdacht, dass sie im August 2009 unter konkludenter Androhung von gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Prostituierte im Vorderen Westerwald dazu veranlassen wollten, ihren Stellplatz zu verlassen. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen verfolgten sie das Ziel, die Einnahmen der anderen dort tätigen Prostituierten zu steigern. Auch die Prostituierte weigerte sich jedoch beharrlich, diesen Stellplatz zu verlassen, so dass die Tat nur versucht wurde.
Gegen einen 33-jährigen Beschuldigten aus Nordrhein-Westfalen besteht außerdem der Verdacht, geringe Mengen an Betäubungsmitteln besessen zu haben.
Der 44-jährige Beschuldigte befindet sich seit dem 17.03.2010 ununterbrochen in Haft. Der 33-jährige Beschuldigte aus Nordrhein-Westfalen befindet sich wegen des dringenden Tatverdachts der Beteiligung an den zwei versuchten räuberischen Erpressungen aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 06.05.2010 in Untersuchungshaft.
Der 44-jährige Beschuldigte hat lediglich die Schussabgabe eingeräumt. Zu dem Tathergang und einem möglichen Tatmotiv hat er sich nicht geäußert. Auch die übrigen Beschuldigten haben zu denen ihnen angelasteten Straftaten keine Angaben gemacht.
Das des Mordes angeklagte Mitglied der „Hells Angels" war zuletzt als Konditormeister tätig, ist inzwischen aber berufsunfähig und bezieht Rente. Die 25-jährige Beschuldigte ist als Fitness-Trainerin tätig. Die 26-jährige Beschuldigte befindet sich in einer Ausbildung. Ein 48-jähriger Beschuldigter übt den Beruf eines Malers- u. Lackierers aus. Die übrigen Beschuldigten haben zu ihrem Beruf und ihren Lebensumständen keine Angaben gemacht. Mit Ausnahme eines aus Marokko stammenden 36 Jahre alten Mitglieds der „Hells Angels" besitzen alle elf Beschuldigten, gegen die Anklage erhoben wurde, die deutsche Staatsangehörigkeit.
Verbrechen des Mordes sind mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Für Verbrechen der räuberischen Erpressung sieht das Gesetz die Verhängung einer Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren vor.
Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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