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Björn Blume
Ratsvor­werker Weg 1
15907 Lübben (Spreewald)


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Werbung "Nur heute ohne 19% Mehrwertsteuer"

Wird der Verbraucher durch solche Werbemaßnahmen unverhältnismäßig getäuscht?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 31.3.2010 entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

Die Richter sahen in der beanstandeten Werbung keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher. Abzustellen ist auf den mündigen Verbraucher, der - so der BGH - mit einem solchen Kauf-anreiz in rationaler Weise umgehen kann. Selbst wenn Verbraucher keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben sollten, werden sie allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. Das schließt die Möglichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne Preisvergleich zu einem Kauf entschließen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers entgeht.

Björn Blume, Rechtsanwalt
 
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