Oberlandesgericht Koblenz verurteilt Al-Qaida-Mitglied zu mehrjähriger Haftstrafe
(Worms) Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 19. Juli 2010 den 32 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Ömer Ö. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (al-Qaida) sowie Unterstützung dieser Vereinigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Der 32-jährige deutsche Mitangeklagte Sermet I. wurde wegen Unterstützung derselben Vereinigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 19. Juli 2010 - 2 StE 3/09-8.
Der zuständige 1. Strafsenat sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die beiden aus dem Raum Stuttgart stammenden Angeklagten im Auftrag des Aleem N. verschiedene Handlungen zur Unterstützung der Ziele der al-Qaida vorgenommen haben. Aleem N. war durch - nicht rechtskräftiges - Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Juli 2009 (unter anderem) wegen der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung al-Qaida in Tateinheit mit Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Der Angeklagte Ömer Ö. unterstütze spätestens seit Sommer 2004 Aleem N. in seinen Tätigkeiten für al-Qaida und wurde im Sommer 2006 Mitglied der al-Qaida. Der Angeklagte Sermet I., der den Angeklagten Ömer Ö. seit seiner Kindheit kannte, kam im Jahr 2005 über Ömer Ö. in Kontakt zu Aleem N. und unterstützte diesen in seinen Tätigkeiten für al-Qaida. Bis zu ihrer Festnahme am 12. September 2008 (Angeklagter Ö.) bzw. 6. Februar 2009 (Angeklagter I.) waren sie für diese Organisation tätig.
Der Angeklagte Ö. beschaffte in den Jahren 2005 und 2006 wiederholt Bargeld und für den „Jihad" benötigte Gegenstände, die er Aleem N. in Germersheim übergab. Dieser brachte sodann die Barmittel und die Ausrüstungsgegenstände - darunter eine schusssichere Weste und einen Laptop - zu Repräsentanten der al-Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet.
Darüber hinaus gehörte es zu den Aufgaben des Angeklagten Ömer Ö., in Deutschland Kämpfer für die al-Qaida zu rekrutieren. Um die Jahreswende 2006/2007 stellte er Aleem N. den Bekkay Harrach (und einen weiteren von ihm angeworbenen Mann) vor. Aleem N. stattete Bekkay Harrach mit einem Empfehlungsschreiben für die al-Qaida aus und vermittelte dessen Reise in ein Ausbildungslager der Organisation in Pakistan. Bekkay Harrach gelangte über den Iran in das Lager, wo er im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausgebildet wurde und wo er sich - wie seine über as-sahab verbreiteten Videobotschaften zeigen - offensichtlich noch aufhält.
Anfang des Jahres 2006 erklärte der Angeklagte Ömer Ö. sich gegenüber Aleem N. bereit, auch selbst eine Kampfausbildung für den Jihad zu absolvieren. Mit einem von Aleem N. ausgestellten Empfehlungsschreiben reiste er im Mai 2006 in ein Lager der al-Qaida im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet, wo er im Umgang mit Waffen (auch Mörser und Panzerfäuste) unterwiesen wurde. Ende September 2006 kehrte er nach Deutschland zurück und führte seine logistischen Aktivitäten für die al-Qaida fort. Im Jahr 2008 reiste der Angeklagte Ömer Ö. nochmals in das pakistanisch/afghanische Grenzgebiet und hielt sich dort mehrere Wochen unter anderem bei einem al-Qaida-Mitglied mit der Bereitschaft auf, an Kampfeinsätzen der al-Qaida in Afghanistan teilzunehmen.
Auch der Angeklagte Sermet I. übergab Aleem N. in Germersheim im Zeitraum von Herbst 2005 bis Dezember 2006 bei mindestens zwei Gelegenheiten militärisch nutzbare Ausrüstungsgegenstände (mehrere Entfernungsmesser und ein Nachtsichtgerät) und in einem Fall Bargeld, die Aleem N. bestimmungsgemäß an Verantwortliche der Al Qaida aushändigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ließ die Anklagen gegen beide Angeklagten am 03. August 2009 zu. Die Hauptverhandlung begann am 14. September 2009 und endete am 19.07.2010 mit dem 61. Verhandlungstag. Im Laufe der Verhandlung wurden 119 Zeugen vernommen und 9 Sachverständige angehört.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
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