Sportrecht: Schlag gegen die Stirn ohne Verletzung kann fristlose Kündigung eines Trainers rechtfertigen
Das Schlagen mit dem Handballen der Hand auf die Stirn eines Fußballspielers rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Fußballtrainers, wenn diese mit einiger Heftigkeit ausgeführt werden.
Ein Fußballtrainer hatte einem seiner Spieler dreimal hintereinander mit einer gewissen und ernsthaften Härte mit dem Handballen der Hand auf die Stirn geschlagen. Das Landesarbeitsgeicht Schleswig-Holstein hielt dies in einer aktuellen entscheidung für einen ausreichenden Kündigungsgrun. Auf äußere Verletzungen des Spielers kommt es nicht an.
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