„Markenanmeldung und Markenrecherche ab 99 €“ – Wie sinnvoll sind solche Angebote?
Markenanmelder stehen vor der Entscheidung, aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen zu müssen. Pauschale Anmeldepakete von Markenanwälten können in online-Shops und bei eBay zu Kosten zwischen 100,00 € und 2.000,00 € beauftragt werden.
von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin
Der Unterschied besteht meist im Umfang der individuellen Beratung und dem Umfang der Recherche nach kollidierenden älteren Kennzeichen. Neben der Beauftragung von standardisierten Pauschalpaketen mit abgestuften Leistungen besteht die Möglichkeit der individuellen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung im Rahmen der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. In den beiden letztgenannten Varianten wird im Rahmen der individuellen Beratung der Rechercheumfang festgelegt, der im Ergebnis über die Höhe der Gesamtkosten entscheidet.
Zum Verständnis der Preisbildung: Die Recherche nach kollidierenden älteren Kennzeichen ist Tatsachenermittlung und keine juristische Tätigkeit. Der Rechtsanwalt bedient sich zur Recherche spezieller Recherchedienstleister wie Polymark, Compumark oder Domainguard. Die Kosten für diese „Markendetektive“ fallen zusätzlich zur Vergütung des Rechtsanwaltes nach RVG oder Stundensatzvereinbarung an. Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes beginnt erst mit der juristischen Auswertung der Rechercheberichte. Hierfür erhält der Rechtsanwalt seine Vergütung. In pauschalen Anmeldepaketen sind die Kosten der Recherchedienstleister bereits „eingepreist“; jedoch nur in dem im Angebot festgelegten Umfang.
Welcher Rechercheaufwand ist bei der Markenanmeldung sinnvoll?
Kollidierende ältere Kennzeichen können nicht nur Marken, sondern – häufig übersehen - auch geschäftliche Bezeichnungen (Firmennamen), Namen von Personen und Vereinen sowie Titel von Software, Büchern oder Veranstaltungen sein. Eine Kollision kann nicht nur mit älteren identischen Kennzeichen, sondern auch mit zur Verwechslung geeigneten ähnlichen Kennzeichen bestehen. Als Beispiele seien genannt „Symphonie“ gegenüber „Sinfonie“.
Die Antwort auf die Frage nach dem sinnvollen Rechercheaufwand ist im Ergebnis eine betriebswirtschaftliche Abwägung. Aus juristischer Sicht ist der „sicherste Weg" zu empfehlen. Das bedeutet die umfassende Recherche nach allen zur Verwechslung geeigneten älteren identischen und ähnlichen Kenzeichen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist der "sicherste Weg" jedoch nicht immer zugleich der „sinnvollste Weg". Bei der Entscheidung sollten deshalb folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Bei geplanten erheblichen Werbeaufwendungen in die Marke wie für Corporate Design, Produktverpackung, Anzeigen sowie Radio- und TV-Werbung sollten die Risiken für den Bestand der Marke auf ein Minimum reduziert werden. Denn die Kollision mit älteren Kennzeichen kann auch noch nach der Eintragung der Marke und Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist zum vollständigen Verlust der Marke führen. Die Kosten der Markenanmeldung und die Werbeinvestitionen in die Marke sind verloren. Der Bestand der Marke kann nur durch eine umfassende Recherche nach älteren Kennzeichen vor der Markenanmeldung sichergestellt werden. Hierzu gehören stets auch die oft vergessenen ähnlichen geschäftlichen Bezeichnungen (Firmennamen).
Sind nur geringe Werbeaufwendungen für die Marke vorgesehen, kann im Einzelfall auf eine umfassende Recherche verzichtet werden. Das ist dann der Fall, wenn der Bestand der Marke für das eigene Geschäft nicht zwingend notwendig ist und die Recherchekosten bei der Anmeldung höher sind als die Summe aus Anmeldekosten plus Erstattung der gegnerischen Rechtsverfolgungskosten im Falle der Inanspruchnahme aus einem älteren Kennzeichen. Beispiele hierfür sind: Die Marke wird nur aus Marketinggründen angemeldet, um das ® - Symbol führen zu dürfen; die Marke wird nur als reine Vorsichtsmaßnahme zur besseren Verteidigung gegen Marken- und Domaingrabber angemeldet. Die Recherche nach identischen älteren Marken und geschäftlichen Bezeichnungen ist jedoch auch in diesen Fällen unerlässlich.
Wenn die jüngere Markenanmeldung Rechte an einem älteren Kennzeichen verletzt, sind im Falle einer Abmahnung die anfallenden Rechtsanwaltskosten vom Anmelder zu erstatten. Diese betragen abhängig vom Wert des verletzten Kennzeichens zwischen 1.000,00 € und 1.800,00 €; bei Beteiligung eines Patentanwaltes das Doppelte davon. Zusätzlich ist der mit der Marke erwirtschaftete Gewinn herauszugeben.
Fazit: Pauschalangebote für Markenanmeldungen haben ihre Berechtigung. Sie schaffen Kostentransparenz und machen die Anmeldekosten kalkulierbar. Entscheidend ist der Leistungsumfang des Pauschalpakets. Wer kein Markenprofi ist, sollte stets darauf achten, dass im Leistungsumfang eine individuelle Beratung und eine Markenrecherche nach bestehenden ähnlichen Marken enthalten ist. Hierfür ist mit Rechtsanwaltskosten von rund 500,00 € zu rechnen. Bei einer umfassenden Recherche auch nach anderen ähnlichen Kennzeichen ist mit Kosten von rund 1.500,00 € zu rechnen.
Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Für Rückfragen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung
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