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Bagatellkündigung "ade" ?

Der Fall Emmely hat für sehr viel Aufsehen gesorgt und war doch vorhersehbar.

"Emmely" ist ein besonders krasser Fall, der wie kaum ein anderer für eine solche Grundsatzentscheidung geeignet war.
Die Besonderheit lag insebsondere in der jahrzentelangen Betriebszugehörigkeit ohne ernsthafte Beanstandungen an der Arbeitsleistung und dem Verhalten. Der "Mißbrauch" des Bagatellverstoßes für die Kündigung einer unliebsamen Mitarbeiterin lag quasi zum Greifen in der Luft.

Und auch die Teilnahme der Öffentlichkeit und Presse hat sicherlich ihren Anteil gehabt.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung sehr auf den vorliegenden Einzelfall abgestellt und dabei offen gelassen, wie es mit anderen Bagatell-Sachverhalten umgehen wird.

Bei einer vergleichbaren Mitarbeiterin, die bei ähnlicher Lage nach einem Jahr gekündigt würde, könnte es schon anders aussehen.

Es wird daher schon einige Jahre dauern, bis sich im Anschluß an diese Entscheidung die neuen Maßstäbe, nach denen Bagatellkündigungen beurteilt werden, klar entwickelt haben.
 
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