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Keine Chance bei Probezeitkündigung ?

Auch eine Probezeitkündigung kann häufiger erfolgreich angegriffen werden, als man gemeinhin glaubt.

Immer wieder hört man, daß gegen eine Probezeitkündigung nicht zu machen ist.
Das ist schlicht falsch.

Denn auch an eine Probezeitkündigung stellt das Gesetz Anforderungen, an denen ein Arbeitgeber "scheitern" kann.

In der Tat ist es schwieriger und immerwieder aussichtslos, sich erfolgreich gegen eine Probezeitkündigung zu wehren. Aber insbesondere die nicht erfolgte oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung oder die Unterzeichnung der Kündigung durch eine/n Nichtberechtigte/n sind erstaunlich häufige Fehler, die, wenn sie sehr schnell angegriffen werden, auch eine Probezeitkündigung zu Fall bringen können. Und oft überwindet der Arbeitnehmer dann im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens die Probezeit und hat dann erheblich bessere Erfolgsaussichten als vorher.

Anzeichen für einen möglichen Formfehler ist z.B. die Unterzeichnung der Kündigung mit i.V. und i.A. - in diesen Fällen sollte - scehr schnell - anwaltlicher Rat eingeholt werden.
 
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