Internet und Email für Betriebsräte
Rechtsanspruch auf eigenen Internetanschluß für den Betriebsrat und E-Mailboxen für einzelne Betriebsratsmitglieder
Nach einer brandneuen Entscheidung kann der Betriebsrat, sofern "berechtigte" Interessen des Arbeitgebers dem nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Dabei hat der Betriebsrat einen weiten Beurteilungsspielraum, bei der Frage ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsratsaufgaben dient und seiner Ansicht nach notwendig ist.Im Rahmen seines Beurteilungsspielraums darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die einzelnen Mitglieder - etwa zu deren Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen - der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient. Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht.
Siehe auch: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08
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