(Stuttgart) Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krank und nimmt an einer "Wild Night Ibiza Party" teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. mehr...
(Stuttgart) Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können, denen dieser allerdings nicht nachkommen muss, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. mehr...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
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(Kiel) Die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ("rechts vor links") findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO Anwendung, soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt. mehr...
(Stuttgart) Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun. mehr...
(Worms) Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2023 auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. mehr...
(Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat eben im Kern entschieden, dass Angestellte in ihrer Freizeit nicht verpflichtet sind SMS vom Arbeitgeber lesen. mehr...
Arbeitsrecht findet Anwendung: Urlaub, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung bei Krankheit
(Stuttgart) Verschiedene Medien und Jobbörsen berichten von einem verstärkten Einsatz von Werkstudenten durch Unternehmen. In Zeiten des Fachkräftemangels erweisen sich Werkstudenten als attraktive Option, motivierte Nachwuchskräfte an das Unternehmen zu binden. Die Studenten können so praktische Erfahrungen sammeln und potentielle Arbeitgeber für einen Berufseinstieg nach dem Studium kennenlernen. Aber auch wenn Werkstudenten in sozial(versicherungs)rechtlicher Hinsicht Privilegien zukommen, genießen sie den Schutz des Arbeitsrechts. Bezahlter Urlaub, Kündigungs-schutz und Lohnfortzahlung bei Krankheit sind nur einige davon.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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(Stuttgart) Einem Pflichtteilsberechtigten steht auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zu. mehr...
(Stuttgart) Auch gegen den Umgangsberechtigten können bei Verweigerung der Wahrnehmung gerichtlich angeordneter Umgangstermine Ordnungsmittel jedenfalls dann verhängt werden, wenn die Gründe der Verweigerung (hier: Kosten des Umgangs) bereits im Erkenntnisverfahren berücksichtigt wurden. mehr...
(Stuttgart) Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG. mehr...
Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.12.2022 zu seinem Urteil vom 28.09.2022 - X R 7/21. mehr...
Bundesarbeitsgericht stärkt mit grundlegender Entscheidung Arbeitnehmerrechte
(Stuttgart) Nicht genommene Urlaubsansprüche verjähren nur, wenn der Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch vorher durch seinen Arbeitgeber hingewiesen wurde. Mit seiner aktuellen Entscheidung stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Beschäftigten und setzt zwingende europarechtliche Vorgaben um. Ob Arbeitnehmer womöglich auch die Abgeltung von nicht erfüllten Urlaubsansprüchen aus vormaligen und bereits beendeten Arbeitsverhältnissen verlangen können, bleibt ungeklärt.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
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(Kiel) Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Strafurteil des Landgerichts Berlin vom 26. März 2019 und ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2020 richtete. mehr...
(Kiel) Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Gemeinde nicht gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verstößt, wenn sie sich bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu einem marktgerechten Preis ein Wiederkaufsrecht für den Fall vorbehält, dass der Käufer das Grundstück nicht innerhalb von acht Jahren mit einem Wohngebäude bebaut.
Dies gilt selbst dann, wenn eine Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht nicht vereinbart ist und dieses somit innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Jahren ausgeübt werden kann.
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(Stuttgart) Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt als das der unmittelbar eingestellten Arbeitnehmer festlegt, muss Ausgleichsvorteile vorsehen. Ein solcher Tarifvertrag muss einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegen können. mehr...
(Kiel) Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundeministers der Finanzen vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63) der Besteuerung zugrunde zu legen.
Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG.
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(Stuttgart) Drei Landesbeamtinnen aus NRW haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. mehr...