Kosten einer Amokdrohung
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Kläger die Kosten eines Polizeieinsatzes in Höhe von 1.632,00 EUR auferlegt, nachdem dieser mit einem Amoklauf gedroht hatte.
Der zur Tatzeit 19-jährige sprach eines Morgens - zwei Tage nach dem Amoklauf von Winnenden - in der Nähe verschiedener Schulen zwei Schüler an und drohte, zwei andere Schüler umzubringen und während der großen Pause einen Amoklauf an der Schule zu unternehmen. Nachdem die Polizei benachrichtigt war wurden sofort der Schulbereich und die anliegenden Straßen abgesichert. Erst nachdem der Kläger eine Stunde später festgenommen werden konnte, wurde die polizeiliche Maßnahme beendet. Im Einsatz waren 34 Polizeikräfte. Im Folgenden wurde der 19-jährige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohung vom Strafgericht verurteilt.
Das Verwaltungsgericht entschied, der Kläger habe zudem die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen (2 K 623/09). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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