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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Steuerhinterziehung – Was riskiert man bei unterbliebener Selbstanzeige?

Der Bundesgerichtshof hatte mit seiner Entscheidung vom 20.05.2010 klargestellt, dass eine Straffreiheit nur dann bei einer Selbstanzeige gewährt wird, falls insgesamt zur Steuerehrlichkeit zurück gekehrt wird

(Schwabmünchen – Augsburg) Die Steuer CD aus der Schweiz wurde nicht vom Bund aber vom Land NRW gekauft. Was riskieren die Bürger, die dazu neigen Steuern zu hinterziehen oder eine ggf. gebotene Selbstanzeige zu unterlassen?
Der Bundesgerichtshof hatte mit seiner Entscheidung vom 20.05.2010 klargestellt, dass eine Straffreiheit nur dann bei einer Selbstanzeige gewährt wird, falls insgesamt zur Steuerehrlichkeit zurück gekehrt wird.
Aus diesem Grund kann z.B. ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet; er muss hinsichtlich aller Konten "reinen Tisch" machen.
Dabei geht das Gesetz und auch die Gerichtspraxis im Zweifel nicht „zimperlich mit Steuerhinterziehern um: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe muss derjenige rechnen, wer Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Ab einer bestimmten Größenordnung ist Haftstrafe unausweichlich. Nebenstrafen drohen Titelträgern oder Beamten über Kammern oder Aufsicht.
Um das Risiko besser einschätzen zu können sollte man sich informieren. Nur wenn der Täter von einer potentiell drohenden Strafe weiß, wird er die Grundlage für seine Entscheidung für eine Selbstanzeige oder weiteres Schweigen beurteilen können.
Wir, Martin J. Haas Rechtsanwälte wünschen jeden die angemessene Entscheidung zu treffen. Gute Nerven oder effektives Krisen Management. Denken Sie an sich und Ihre Zukunft
 
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