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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
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Rechtsmissbräuchliche EU-Domain

Sind EU-Domain-Registrierungen rechtsmissbräuchlich oder rein spekulativ, so ist die Registrierung zu entfernen, insbesondere wenn die Übertragungsregeln umgangen werden kann von einer Bösgläubigkeit ausgegangen werden.


Eine EU-Domain-Registrierung kann entzogen werden, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich und/oder spekulativ gewesen ist. Sonderzeichen wie beispielsweise „&“ sollen bei einer Domainregistrierung nicht zu entfernen, jedoch sind sie zu transkribieren, also umzuschreiben. Werden diese Umschreibungsregeln umgangen und die Übertragungsregeln missachtet, so ist die Anmeldung als Domain als bösgläubig einzustufen. Auch wenn die Domains vollständig und ausschließlich aus allgemeinen und üblichen Gattungsbegriffen besteht, ist die als Rechtsmissbrauch einzustufen. (EuGH, Urteil vom 03.06.2010 – Az. C-589/08)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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