Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Ermordung einer jungen Ägypterin im Landgericht Dresden
(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen, der wegen der wegen Ermordung einer jungen Ägypterin im Landgericht Dresden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf den am 18.06.2010 veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Juni 2010 - 5 StR 207/10.
Aus Rache und Fremdenhass erstach der 28-jährige Angeklagte, ein in Russland geborener Spätaussiedler, am 1. Juli 2009 während einer Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Dresden wegen eines gegen ihn gerichteten Beleidigungsvorwurfs eine 31-jährige Ägypterin; ihren Ehemann, der sie schützen wollte, verletzte er durch Stiche schwer. Der Angeklagte hatte im August 2008 die junge Frau, die ein Kopftuch trug, auf einem Spielplatz als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft, als sie ihn darum gebeten hatte, ihren 2-jährigen Sohn auf die Schaukel zu lassen.
Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3
67547 Worms
Tel.: 06241 - 938 000
Fax: 06241 - 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
www.ra-moethrath.de
« zurück