30.000€ für einen Film
Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € für einen einzigen Film, der rechtswidrig auf einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt wurde, ist angemessen und durchaus üblich.
In einer P2P-Tauschbörse wurde ein Film zum Upload zur Verfügung gestellt. Dagegen ging der Inhaber der Nutzungsrechte am fraglichen Filmwerk ging dagegen gerichtlich vor. Das zur Verfügung-Stellen eines urheberrechtlich geschützten Films innerhalb einer P2P-Tauschbörse stellt eine Urheberrechtswidrigkeit dar. Der Rechteinhaber setzte dabei einen Streitwert von 30.000€ fest. Das Gericht sah bezüglich der Höhe des Streitwertes keinerlei Bedenken. Zwar handelt es sich lediglich um einen einzigen Film, der in einer Tauschbörse im Internet rechtswidrig zum Upload zur Verfügung gestellt wurde, jedoch ist ein derartig hoher Streitwert angemessen und im Übrigen durchaus üblich. Es muss nämlich beachtet werden, dass der Film einem unbegrenzten Personenkreis urheberrechtswidrig zur Verfügung gestellt wurde. (AG Magdeburg, Urteil vom 12.05.2010 – Az. 140 C 2323/09)
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltsbuero47.de
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
« zurück