Kreditnehmer durch fehlerhafte Rechenprogramme der Banken übervorteilt?
(Schwabmünchen- Augsburg) Immer wieder „jammern“ Darlehensnehmer, dass die Ihnen gewährten Kreditverbindlichkeiten trotz jahrelang vertragsmäßiger Zahlungen von Zins und Tilgung nicht geringer werden. Sachverständige gehen davon aus, dass dieses Phänomen nicht unbedingt an Fehlvorstellungen der Darlehensnehmer liegt.
Es besteht in der Tat die Möglichkeit, dass unsauber arbeitende Computerprogramme zu geringe Tilgungsleistungen zu Lasten der Kunden berechnen. Der Kunde merkt nichts und zahlt und zahlt. Durch Abrechnungsfehler zahlt dann der Kreditnehmer mehr, als er eigentlich müsste.
Es gibt auch gerichtlicher Entscheidungen, die diesen Missstand ebenso feststellen.
Das Landgericht Nürnberg Fürth hat in einer Entscheidung vom 22.12.2005 die finanzierende Bank verurteilt 63.300,31 € dem Kreditnehmer gutzuschreiben. Diesen Betrag hatte der Kreditnehmer an die Bank bezahlt, ohne dass hierfür ein Rechtsgrund bestand. Die Parteien hatten nachfolgend einen Vergleich vor dem OLG Nürnberg geschlossen.
Martin J. Haas Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg Führt, ist nach unseren Erkenntnissen kein Einzelfall. Uns wurden Unterlagen eines Sachverständigen vorgelegt der in vielen Fällen erfolgreich tätig war. Nach Mitteilung eines Finanzdienstleistungsunternehmens gelang es dem Sachverständigen ca. 14 Millionen Euro an Rückzahlungen seitens der Banken zu veranlassen.
Auch in einem von uns vertretenen Fall in welchen der Darlehensnehmer auf rund 12 Mio in Anspruch genommen wurde, konnte diese Saldo nicht schlüssig durch die Abrechnung auf den Kontoauszügen erklärt werden. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 5 Mio.
Ergebnisse, die sich sehen lassen können. Sollten auch Sie unsicher geworden sein empfehlen wir nicht untätig zu bleiben.
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