Spekulationen rund um ein Foto
Dient ein Foto lediglich der bildhaften Untermauerung von Spekulationen über eine Schwangerschaft, betrifft dies einen Kernbereich der Privatsphäre, so dass die Beeinträchtigung schadensersatzfähig ist.
Auf einem Foto wurde die ehemalige Geliebte eines bekannten Politikers, die bereits ein Kind mit dem Politiker hat, mit Kinderwagen abgebildet. Diese Fotos wurden in einer Zeitung veröffentlicht zusammen mit einem Artikel, der darüber spekulierte ob die abgebildete Dame wiederrum schwanger und ob der mögliche Vater wieder der Politiker sei. Diese Art und Weise der Berichterstattung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar. Schwangerschaften und Vaterschaften gehören nämlich thematisch dem Kernbereich der Privatsphäre an, welche durch derartige aus der Luft gegriffene Artikel erheblich berührt ist. Insbesondere entstanden die Paparazzi-Bilder ohne Einverständnis oder Kenntnis der abgebildeten Person. (LG Berlin, Urteil vom 30.03.2010 - Az. 27 S 23/09)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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