Wettbewerbsrechtliche Bagatelle
Wird bei einem Online-Angebot die falsche Maßeinheit gewählt, ist dies unter Umständen als wettbewerbsrechtliche Bagatelle einzustufen und nicht abmahnfähig.
Werden Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften als Bagatelle eingestuft, so sind diese aufgrund ihres Bagatellcharakters nicht abmahnfähig. Eine solche Bagatelle kann beispielsweise dann gesehen werden, wenn ein Online-Angebot falsche Maßeinheiten enthält. Dabei handelt es sich zwar grundsätzlich um einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Der potenzielle Kunde ist nämlich nicht in der Lage einen realistischen Produktvergleich und vor allem Preisvergleich durchzuführen, da ein solcher erst bei Verwendung derselben Maßeinheit möglich ist. Die Umwandlung erfordert jedoch zunächst, dass der Kunde die Unterschiede bemerkt und dann auch eine gewisse Eigeninitiative und Aufwand diese umzurechnen. (OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2010 - Az. I-4 W 48/10)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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