Landgericht Bautzen: Sechs Jahre Haft für Vergewaltigung in zwei Fällen
(Worms) Die I. Jugendkammer des Landgerichts Bautzen hat am 03.06.2010 einen 47-jährigen, gebürtigen Hessen wegen Vergewaltigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf eine Mitteilung des Landgerichts (LG) Bautzen vom 03.06.2010.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Jahre und sechs Monate, die beiden Nebenkläger jeweils acht Jahre gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Kammer sah es jedoch als erwiesen an, dass der Angeklagte am 02.Mai 2009 eine damals 19-jährige Geschädigte in den Nachmittagsstunden im Bereich des Abgottfelsens im Bautzener Ortsteil Gesundbrunnen vergewaltigt hat. Die vorgelegte Freiwilligkeitserklärung der Geschädigten war nach Auffassung der Kammer durch Gewalt erzwungen.
Weiterhin war nach Auffassung der Kammer der Nachweis erbracht, dass der Angeklagte am 13. Januar 2010 gegen 14.00 Uhr in seiner Wohnung in Bautzen, eine damals 14-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen hat. Gemäß Urteil hat er an diese ein Schmerzensgeld i.H.v. 4000,- Euro zu zahlen. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufrechterhalten. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zulässig.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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67547 Worms
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