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Beleidigung kostet Rapper Bushido 10.500 Euro

(Kiel) Rapper Bushido, der im Mai 2009 in Berlin im Rahmen einer Verkehrskontrolle Polizeibeamte beleidigt und einen Polizisten dabei als „Hampelmann" beschimpft haben soll, muss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen zu je 300 Euro (insgesamt 10.500 Euro) zahlen.

Darauf verweist der Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Daniel Amelung, Vizepräsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf den am 28. Mai 2010 veröffentlichten Beschluss des Amtsgerichts (AG) Tiergarten - Az.: (226 Cs ) 3031 PLs 12065/09 (103/09).

Gegen Bushido war am 20. Januar 2010 ein Strafbefehl erlassen worden. Inhalt des Strafbefehls waren drei Beleidigungsvorwürfe. Im Mai 2009 soll der Angeklagte im Rahmen einer Verkehrskontrolle Polizeibeamte beleidigt haben. Darüber hinaus soll er am 27. Juni 2009 am Rande des Christopher Street Days gegenüber Demonstrationsteilnehmern ehrverletzende Äußerungen getätigt haben.

Bushido hatte gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt und am 25. Mai 2010 den Einspruch bzgl. der Beleidigung zum Nachteil der Polizeibeamten zurückgenommen. Hinsichtlich dieses Vorwurfs ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden und ist nunmehr verpflichtet, die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen zu je 300 Euro (insgesamt 10.500 Euro) zu zahlen, so Amelung.

In der Hauptverhandlung vom 28.05.2010 wurde nach der Einlassung des Angeklagten und der Vernehmung von Zeugen das Verfahren bzgl. der anderen beiden Beleidigungsvorwürfe eingestellt, da nach Auffassung des Gerichts und der Strafverfolgungsbehörde die nunmehr rechtskräftig gewordene Verurteilung aus dem Strafbefehl als Strafe für den Angeklagten als ausreichend angesehen wurde.

Amelung riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

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Daniel Amelung
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Fachanwalt für Strafrecht
Vizepräsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. 

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