Landgericht Berlin: Haft- und Bewährungsstrafen wegen eines Angriffs auf zwei iranische ...
(Worms) Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 28.04.2010 den 27-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Gegen die 24-jährige Angeklagte erkannte die Kammer auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 30-jährige Angeklagte erhielt ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen eine Bewährungsstrafe.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf die Mitteilung des Kammergerichts Berlin vom 28.04.2010, PM 23/2010.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 27-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Gegen die 24-jährige Angeklagte erkannte die Kammer auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 30-jährige Angeklagte erhielt ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen eine Bewährungsstrafe.
Das Gericht kam unter anderem zu folgenden Feststellungen, so Möthrath:
Am 19. September 2009 befanden sich die drei erheblich alkoholisierten Angeklagten auf dem U-Bahnhof Rehberge in Berlin-Wedding. Ohne Grund hat der 27-jährige Angeklagte die auf dem Bahnsteig stehenden iranischen Staatsangehörigen provoziert und eine fremdenfeindliche Bemerkung gemacht. Anschließend brachte der Angeklagte mit einem Teleskopschlagstock in der Hand den einen Geschädigten mit einem Kopf- und Kniestoß zu Boden und trat auf ihn ein. Die 24-jährige Angeklagte begann den anderen Geschädigten zu schlagen und zu treten und beleidigt ihn mit ausländerfeindlichen Bemerkungen. Der dritte Angeklagte beteiligte sich an dieser Auseinandersetzung ebenfalls mit Tritten und Schlägen. Die Opfer erlitten unter anderem eine mehrfache Fraktur des Oberarmes, eine Schulterverletzung und Brustkorbprellung. Beide Geschädigten leiden nach den Feststellungen der Kammer heute noch an den Folgen der Tat.
Der 27-jährige Angeklagte habe aus Frust die Tat begangen. Fremdenfeindlichkeit sei nicht das Motiv gewesen, erklärte der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Bei der 24-jährigen Angeklagten sei dagegen Ausländerfeindlichkeit auch ein Beweggrund für die Handlungen gewesen. Sie habe sich „als Deutsche für etwas besseres gehalten", führte der Vorsitzende aus. Bei allen Angeklagten wurde festgestellt, dass sie aufgrund der Alkoholisierung vermindert schuldfähig gewesen seien. Des Weiteren führte das Gericht unter anderem zugunsten der Angeklagten an, dass sie überwiegend geständig gewesen seien und einen Vergleich über die Schadensersatzzahlungen mit den Geschädigten geschlossen hätten. Zu Lasten der beiden männlichen Angeklagten sprach unter anderem, dass sie einschlägig vorbelastet waren. Nach Auffassung der Kammer war eine Haftstrafe für den 27-jährigen Angeklagten tat- und schuldangemessen, da von ihm die Provokation in Gang gesetzt worden sei und er vorbestraft sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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