Landgericht Memmingen weist Schadensersatzklage gegen Vermittler und Ampega Gerling als unbegründet ab.
Schwabmünchen / Memmingen: Landgericht Memmingen weist Schadensersatzklage gegen Vermittler und Ampega Gerling als unbegründet ab.
Schwabmünchen / Memmingen: Landgericht Memmingen weist Schadensersatzklage gegen Vermittler und Ampega Gerling als unbegründet ab.
Jedem Bürger sei klar, dass Fonds Schwankungen unterliegen. Die Klagepartei habe den Beweis einer vorsätzlichen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Fondsanteilen nicht erbracht. Der Vermittler hafte als Handelsvertreter nicht persönlich. Vertragspartner des Vertragsverhältnisses zum Anleger sei alleine die Gesellschaft, nicht aber der als Handelsvertreter aufgetretene Vermittler. Dies habe aus der bei der Vermittlung übergebenen Visitenkate auch die Klagepartei erkennen können. Der Kläger trage widersprüchlich und unglaubhaft vor. Garantiezusagen seien im Zusammenhang mit der vermittelten Geldanlage nicht hinsichtlich der Zinsen erfolgt.
Wir hoffen dieses Urteil ggf. im Berufungsrechtszug korrigieren zu können.
Die Rechtsansicht, dass "jedem Bürger Kursschwankungen bei Fondsanteilen bewusst sind" teilen wir nicht. Dies würde darauf hinaus laufen, dass keine Aufklärung bei der Vermittlung von Fondsanteilen geschuldet ist.
Ebenso halten wir das Urteil auch noch aus anderen Gründen für fehlerhaft. Über den Ausgang des Berufung- Verfahrens werden wir berichten.
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