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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Diffamierung als Nazi?

Ein persönlicher Angriff in Verbindung mit einer Sachkritik is nur hinzunehmen, wenn die Auseinandersetzung und die Kritik der Sache vordergründig ist und nicht die Herabsetzung der Person.

Ein Autor, der ein Buch über die Gefahren und Folgen des Internetgebrauchs geschrieben hat, wurde in der Presse heftig kritisiert. Unter anderem fielen die Worte "In einem anderen Zeitalter haben Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht." Diese Aussage ist als persönlicher Angriff zu sehen. Ein solcher ist jedoch nur hinzunehmen, wenn die Auseinandersetzung und die Kritik der Sache vordergründig ist und nicht die Herabsetzung der Person. Maßgeblich für die Beurteilung ist der Durchschnittsleser, dem gerade dieser Hintergrund der persönlichen Diffamierung und die vordergründige Sachkritik bewusst werden muss.(LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2010 – Az. 325 O 442/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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