McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


» zum Anwaltsprofil

Gelb gegen Rot

Die Briefkästen der Deutschen Post in gelber Farbe und die der Konkurrenz in rot unterscheiden sich in ausreichender Art und Weise, so dass beide in unmittelbarer Nähe einer Postfiliale aufgestellt werden können.

Die deutsche Post AG wollte gerichtlich verhindern, dass in unmittelbarer Nähe ihrer Filialen oder ihrer Briefkästen auch Briefkästen ihrer Wettbewerber aufgestellt werden. Sie begründete dies mit der Verunsicherung der Kunden. Es sei sogar schon vorgekommen, dass Briefe mit Briefmarken der deutschen Post eben gerade in dem falschen Briefkasten der Konkurrenz landeten, so dass eine deutlich längere Brieflaufzeit die Folge war. Der BGH teilte die Auffassung der deutschen Post AG hinsichtlich der Verwechslungsgefahr nicht. Die Briefkästen sind in ihrer Gestaltung nämlich klar und deutlich zu unterscheiden, da der eine gelb und der andere rot ist. Eine Herkunftstäuschung wegen einer Ähnlichkeit von Merkmalen, die selbstverständlich und praktisch naheliegend sind – wie Höhe und Grundfläche der Briefkästen -, verneinte der BGH. Lediglich die Fehlvorstellung bei den roten Briefkästen handelt es sich um solche einer Tochterfirma der Deutschen Post AG hielt der BGH für möglich. (BGH, Urteil vom 12.05.2010 – Az. I ZR 214/07)

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltsbuero47.de

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
 
«  zurück