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Susanne Walter
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Unfallregulierung - Bearbeitungszeit der Kfz-Haftpflichtversicherung

Nach einem Verkehrsunfall sind der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regelmäßig auch bei einfachen Sachverhalten einige Wochen Bearbeitungszeit zuzubilligen. (OLG Stuttgart, 26.4.2010 - 3 W 15/10)

Wenn ein Verkehrsunfall passiert, hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung einige Wochen Zeit, um den Schaden zu regulieren. Die Rechtsprechung nimmt hier regelmäßig einen Zeitraum von etwa 4-6 Wochen an.

Das OLG Stuttgart hat im vorliegenden Fall ausdrücklich klargestellt, dass sich hieran auch dann nichts ändert, wenn es sich um einen einfachen Fall handelt, der beispielsweise im Hinblick auf Verschulden und Haftung eindeutig ist. Bei Schadenersatzforderungen im Verkehrsbereich handele es sich um ein Massengeschäft der Haftpflichtversicherer, so dass hier Rücksicht auf personelle Schwankungen zu nehmen sei. Insoweit könne ein Regulierungszeitraum von unter 4 Wochen nicht verlangt werden.

Vor dem Ablauf dieser Frist eingereichte Klagen können daher dazu führen, dass - trotz Zahlungsverpflichtung der Versicherung - die Kosten des Rechtsstreits vom Geschädigten zu tragen sind.

(OLG Stuttgart, 26.4.2010 - 3 W 15/10)
 
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