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Keine Bezahlung bei Arbeitsausfall wegen "Vulkanaschewolke"

Arbeitnehmer haben für Fehlzeiten, die auf Flugausfällen wegen des Flugverbots beruhen, keinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.

Bei dem Vulkan-Asche-Bedingten Flugverbot handelt es sich um einen Fall höherer Gewalt, der dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen ist. Da der Arbeitnehmer grds. das Wegerisiko zur Arbeit trägt, entfällt der Vergütungsanspruch.
In der Praxis sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf die Anrechnung von Urlaubstagen oder einen Ausgleich auf Basis von Überstunden einigen.
 
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