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Die Abgeltungssteuer 2009 - II

Teileinkünfterverfahren

Gewinneinkünfte verdrängen Kapitaleinkünfte
Behandlung von Kapitaleinkünfte im gewillkürten Betriebsvermögen als Einkünfte aus:

-Land - und Forstwirtschaft
-Gewerbebetrieb oder
-freiberuflicher Tätigkeit

Grund: Kapitaleinküfnte werden durch Gewinneinkünfte verdrängt

Folge:

-keine Abgeltungssteuer,vielmehr persönlicher Einkommenssteuersatz

-keine Abgeltungswirkung:Kapitalertragssteuer wird wie bisher auf die Einkommenssteuer angerechnet und hat daher keine Abgeltungswirkung;bei Kapitaleinkünften als gewillkürtem Betriebsvermögen:Abziehen von Aufwendungen als Betriebsausgaben iHv. 60 %

- bisheriges Halbeinkünfteverfahren wird durch Teileinkünfteverfahren abgelöst; Besteuerung von

- Dividenden mit 60 %

- Aufwendung als Betriebsausgaben iHv. 60 % abziehbar

- Betriebsbeteiligungen

-Teileinkünfteverfahren
 
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