Die Abgeltungssteuer 2009 - II
Teileinkünfterverfahren
Gewinneinkünfte verdrängen Kapitaleinkünfte
Behandlung von Kapitaleinkünfte im gewillkürten Betriebsvermögen als Einkünfte aus:
-Land - und Forstwirtschaft
-Gewerbebetrieb oder
-freiberuflicher Tätigkeit
Grund: Kapitaleinküfnte werden durch Gewinneinkünfte verdrängt
Folge:
-keine Abgeltungssteuer,vielmehr persönlicher Einkommenssteuersatz
-keine Abgeltungswirkung:Kapitalertragssteuer wird wie bisher auf die Einkommenssteuer angerechnet und hat daher keine Abgeltungswirkung;bei Kapitaleinkünften als gewillkürtem Betriebsvermögen:Abziehen von Aufwendungen als Betriebsausgaben iHv. 60 %
- bisheriges Halbeinkünfteverfahren wird durch Teileinkünfteverfahren abgelöst; Besteuerung von
- Dividenden mit 60 %
- Aufwendung als Betriebsausgaben iHv. 60 % abziehbar
- Betriebsbeteiligungen
-Teileinkünfteverfahren
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