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Die Abgeltungssteuer 2009 - Besonderheiten

Weitere Besonderheiten zur Abgeltungssteuer: Vollversteuerung

Weitere Besonderheiten zur Abgeltungssteuer: Vollversteuerung

Vollversteuerung (persönlicher Steuersatz) der Kapitaleinkünfte

-Darlehensgeber und -nehmer sind nahestehende Personen (Ehegatten)

-Gesellschafterdarlehen an die GmbH und Beteiligung des Gesellschafters mit mindestens 10 %

-Back-to-back-Finanzierung:Kapitalanlage und Kapitalüberlassung hängen zusammen

Regelungszweck: kein Gestaltungsmisssbrauch und kein Erschleichen der Abgeltungssteuer
 
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